Selbstbestimmung im Krankheitsfall
Die Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Maßnahme im Falle einer schwerwiegenden Erkrankung bzw. eines Unfalls. Darin werden alle Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung und Therapie festgehalten. Ebenso können klare Aussagen für die Unterlassung nicht gewünschter Leistungen dokumentiert werden. Wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern, hat eine vorliegende Patientenverfügung eine große Entlastungsfunktion für die Angehörigen, denn sie wissen, wie sie im Sinne des Patienten handeln können. Für die Ärzte und das Pflegepersonal sind die Verfügungen verbindlich.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Die Verfügung bedarf keiner bestimmten Form, sie muss nur unterschrieben sein. Empfehlenswert sind die schriftliche Form sowie eine regelmäßige Aktualisierung der Inhalte, versehen mit Datum und Unterschrift. Eine Eintragung ins Vorsorgeregister ist außerdem möglich.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre Interessen, auch in finanzieller Hinsicht, vertritt.
Im Internet finden Sie weiterführende Informationen. Eine juristische und medizinische Beratung ist oft hilfreich.